Mai 2012

Erweiterte Fördermöglichkeiten seit April 2012 – Chancen für den Mittelstand
 
 

Zum ersten April wurden die Regelungen für die öffentliche Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen erweitert. Nun können die folgenden Gruppen in den Genuss einer Förderung im WeGebAU-Programm durch die Bundesagentur für Arbeit kommen:

• Geringqualifizierte Mitarbeiter, die entweder über keinen Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz verfügen, kein Studium erfolgreich abgeschlossen haben oder seit mindestens vier Jahren eine ungelernte Tätigkeit ausüben, die üblicherweise keine Berufsausbildung erfordert. Bei einer Förderung werden die Weiterbildungskosten vollständig übernommen. (§ 81 SGB III)

• Mitarbeiter in kleinen und mittelständischen Unternehmen ("KMU", unter 250 Mitarbeiter), die mindestens 45 Jahre alt sind. Für diese Gruppe können 75% der Kosten übernommen werden (§ 82 SGB III)

• Neu: Nun können auch qualifizierte Mitarbeiter in KMU unter 45 Jahren gefördert werden – allerdings nur, wenn die Lehrgangskosten mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen werden. (§131a SGB III)

Mit anderen Worten: Praktisch alle Mitarbeiter eines Betriebs mit weniger als 250 Mitarbeitern können prinzipiell gefördert werden!

Haben Sie Interesse an einer Förderung für Sie selbst oder Ihre Mitarbeiter? Dann sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Übersicht aller förderfähigen Maßnahmen

Impressum
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